Kann die Zahlung der Wegzugssteuer aufgeschoben werden?
Wer nur vorübergehend ins Ausland zieht und eine Rückkehr nach Deutschland beabsichtigt, kann in den Fällen der Rückkehrregelung nach § 6 Abs. 3 AStG einen besonderen Zahlungsaufschub beantragen. Auf Antrag entfällt während der eingeräumten Frist die Erhebung von Jahresraten.

