Doppelwohnsitz, DBA und Lebensmittelpunkt

Doppelwohnsitz, DBA und Lebensmittelpunkt

Doppelwohnsitz, DBA und Lebensmittelpunkt

Viele Unternehmer und Gesellschafter möchten beim Umzug ins Ausland eine Wohnung in Deutschland behalten.

Doppelwohnsitz und Wegzugsbesteuerung

Das kann steuerlich erhebliche Auswirkungen haben.

Die häufige Annahme, eine deutsche Wohnung verhindere automatisch die Wegzugsbesteuerung, ist jedoch zu kurz gegriffen.

Wohnsitz in Deutschland

Wer in Deutschland weiterhin eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er sie beibehalten und benutzen wird, kann weiterhin einen Wohnsitz im Sinne des § 8 AO haben.

Dann besteht grundsätzlich weiterhin unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in Deutschland.

Allein eine melderechtliche Abmeldung beseitigt einen steuerlichen Wohnsitz nicht.

Zwei Wohnsitze in zwei Staaten

Es ist möglich, gleichzeitig in Deutschland und in einem anderen Staat nach dem jeweiligen nationalen Steuerrecht ansässig zu sein.

In solchen Fällen bestimmt regelmäßig ein Doppelbesteuerungsabkommen, welchem Staat die Person für Abkommenszwecke zugeordnet wird.

Dabei können insbesondere folgende Kriterien relevant sein:

  • ständige Wohnstätte,
  • Mittelpunkt der Lebensinteressen,
  • gewöhnlicher Aufenthalt,
  • gegebenenfalls Staatsangehörigkeit.

Mittelpunkt der Lebensinteressen

Besondere Bedeutung hat häufig die Frage, zu welchem Staat die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen.

Dabei kommt es auf eine Gesamtwürdigung der tatsächlichen Lebensverhältnisse an.

Ein einzelnes Merkmal entscheidet regelmäßig nicht isoliert.

Warum kann trotz deutscher Wohnung Wegzugsbesteuerung entstehen?

Besteht in Deutschland weiterhin ein Wohnsitz, wird der klassische Wegzugstatbestand des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AStG möglicherweise nicht verwirklicht.

Damit ist die Prüfung aber nicht beendet.

Verlagert sich die abkommensrechtliche Ansässigkeit in den anderen Staat und verliert Deutschland dadurch sein Besteuerungsrecht an einem späteren Veräußerungsgewinn oder wird dieses beschränkt, kann § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AStG eingreifen.

Beispiel

Ein Gesellschafter behält sein Haus in Deutschland, zieht aber mit seiner Familie dauerhaft nach Spanien.

Er verfügt nun in beiden Staaten über Wohnmöglichkeiten.

Nach deutschem innerstaatlichem Recht kann weiterhin ein deutscher Wohnsitz bestehen.

Anschließend ist jedoch zu prüfen, welchem Staat der Gesellschafter nach dem Doppelbesteuerungsabkommen als ansässig gilt und welchem Staat das Besteuerungsrecht an einem späteren Verkauf der Beteiligung zusteht.

Erst diese Prüfung erlaubt eine belastbare Aussage darüber, ob Wegzugsbesteuerung ausgelöst wird.

Doppelwohnsitz ist keine allgemeine Gestaltungslösung

Die Beibehaltung einer Wohnung in Deutschland kann im Einzelfall steuerlich sinnvoll sein. Sie ist aber keine pauschale Methode zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung.

Entscheidend sind der konkrete Zuzugsstaat, das einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen und die tatsächlichen Lebensverhältnisse.

Beibehaltung

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Wegzugsbesteuerung / Exit Tax

Prof. Dr. Christian Jahndorf

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