Was ist ein Wegzug im steuerrechtlichen Sinne?

Was ist ein Wegzug im steuerrechtlichen Sinne?

Steuerlicher Wegzug bedeutet Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthaltes in Deutschland

Der Wegzug im steuerrechtlichen Sinne ist die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland durch Aufgabe des Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland. Die Anforderungen an einen Wohnsitz sind nicht hoch. Das Kinderzimmer im elterlichen Haus kann reichen (sog. Zahnbürstentest). Ein gewöhnlicher Aufenthalt liegt immer vor, wenn sich eine Person mehr als 183 Tage im Inland aufhält; unter besonderen Umständen reichen auch weniger Tage. Kein Wegzug im steuerrechtlichen Sinne ist die Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit oder die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt.

Will ein Steuerpflichtiger seine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland durch Wegzug beenden, muss er sich zunächst mit den Voraussetzungen befassen, die seine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland begründen. Der Wegzug im steuerrechtlichen Sinne setzt voraus, dass der unbeschränkt Steuerpflichtige seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland aufgibt.

Diese an sich normativ einfachen Voraussetzungen stoßen bei Wegzugswilligen in der Regel auf psychologische Hürden, da der steuerliche Wegzug mit erheblichen Einschnitten in das private und soziale Leben des Steuerpflichtigen verbunden ist.

Der steuerliche Wegzug erfordert grundsätzlich, dass der Wegziehende in Deutschland „alle Zelte abbricht". Dies entspricht insbesondere bei rein steuerlich motivierten Wegzügen häufig nicht dem tatsächlichen Willen des Wegziehenden.

Wer ist betroffen?
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Wegzugsbesteuerung / Exit Tax

Prof. Dr. Christian Jahndorf

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