1. Struktur vor Wegzug prüfen
Am Anfang jeder Planung steht die Bestandsaufnahme: Welche Beteiligungen und Wirtschaftsgüter sind betroffen, wie hoch sind die stillen Reserven, und greift überhaupt § 6 AStG – oder liegt der Fall eher im Bereich der Entstrickungsbesteuerung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG? Diese Weichenstellung entscheidet, welche der folgenden Optionen sinnvoll geprüft werden können.

