Ratenzahlung

Ratenzahlung in sieben Jahresraten

Ratenzahlung in sieben Jahresraten

Die festgesetzte Wegzugsteuer muss nicht in einer Summe gezahlt werden – auf Antrag ist eine Verteilung auf sieben Jahresraten möglich.

Wie lässt sich die Wegzugssteuer auf mehrere Zahlungen verteilen?

Die auf die Einkünfte nach § 6 Abs. 1 AStG entfallende festgesetzte Steuer kann auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten gezahlt werden. Regelmäßig verlangt das Finanzamt eine Sicherheitsleistung. Die Jahresraten sind unverzinslich.

Wann sind die Raten fällig?

  • Erste Rate: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
  • Weitere sechs Raten: jeweils am 31. Juli der Folgejahre.

Beispiel zur Liquiditätsplanung

Bei einer beispielhaft angenommenen Wegzugssteuer von 350.000 Euro beträgt jede der sieben Jahresraten 50.000 Euro. Diese Annahme ist unabhängig von der Bemessungsgrundlage im vorherigen Berechnungsbeispiel.

Wann kann die offene Steuer vorzeitig fällig werden?

Insbesondere verspätete Raten, verletzte Mitwirkungspflichten, eine Insolvenzanmeldung sowie Anteilsverkäufe oder Übertragungen können die vorzeitige Fälligkeit auslösen. Auch Ausschüttungen und Einlagenrückgewähr oberhalb der gesetzlichen Viertelgrenze sind relevant. Umfang und Ausnahmen müssen im Einzelfall geprüft werden.

Ratenzahlung frühzeitig vorbereiten

Antrag, Sicherheiten und Finanzierung sollten zusammen geplant werden. Der Liquiditätsplan muss neben den jährlichen Zahlungen auch mögliche vorzeitige Fälligkeiten berücksichtigen.

Rechtsgrundlage

§ 6 Abs. 4 AStG; BMF-Anwendungserlass zum AStG vom 22. Dezember 2023, Abschnitt 6.4.

logo

Wegzugsbesteuerung / Exit Tax

Prof. Dr. Christian Jahndorf

Prof. Dr. Jahndorf

Wegzugsbesteuerung

© Copyright 2026. Christian Jahndorf. All Rights Reserved.