Kann ich durch Beibehaltung meines Wohnsitz in Deutschland die Wegzugsbesteuerung vermeiden?

Doppelwohnsitz und Ansässigkeit

Wann wird das deutsche Besteuerungsrecht ausgeschlossen? Die Tie-Breaker-Rules und der Mittelpunkt der Lebensinteressen

Wann wird das deutsche Besteuerungsrecht ausgeschlossen?

Das deutsche Besteuerungsrecht wird ausgeschlossen oder beschränkt, wenn eine natürliche Person neben ihrem inländischen Wohnsitz folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • einen weiteren Wohnsitz in einem ausländischen Staat begründet, mit dem ein DBA besteht,
  • für Abkommenszwecke im anderen Vertragsstaat ansässig< ist und
  • das DBA für den Fall einer künftigen Veräußerung der Anteile dem ausländischen Staat aufgrund einer mit Art. 13 Abs. 5 OECD-MA 2025 vergleichbaren Regelung das ausschließliche Besteuerungsrecht zuweist.

Diese Voraussetzungen betreffen Doppelwohnsitzfälle mit Lebensmittelpunkt im Ausland. § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AStG 2007 hatte für solche Fälle bis einschließlich 2021 eine ausdrückliche Regelung. Ab 2022 führt in Doppelwohnsitzfällen der Wegzug ins Ausland nur dann zur Besteuerung, wenn dadurch das deutsche Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschränkt wird.

Was ist ein Wegzug?

Abkommensrechtliche Ansässigkeit und Tie-Breaker-Rules

Obwohl eine Person nach den nationalen Regelungen der Staaten beliebig viele steuerliche Ansässigkeiten begründen kann, gibt es nach dem Recht der Doppelbesteuerungsabkommen im Verhältnis der Vertragsstaaten immer nur einen Ansässigkeitsstaat. Eine nach diesen Kriterien bestehende abkommensrechtliche Ansässigkeit überlagert die nationale Ansässigkeit.

In Fällen der Doppelansässigkeit ist die abkommensrechtliche Ansässigkeit nach den sog. Tie-Breaker-Rules zu bestimmen (Art. 4 Abs. 2 DBA-OECD). Diese Regeln schaffen Klarheit, welcher Staat das primäre Besteuerungsrecht hat.

Nach Art. 4 Abs. 2 lit. a) DBA-OECD gilt eine Person nur in dem Staat als ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt. Verfügt sie in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte, gilt sie nur in dem Staat als ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen).

Mittelpunkt der Lebensinteressen: Persönliche vs. wirtschaftliche Interessen

Der Mittelpunkt der Lebensinteressen bestimmt sich nach einer Gesamtbetrachtung der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen des Steuerpflichtigen. Begründet der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz mit seiner Familie im Ausland, wird in der Regel das persönliche Interesse im Ausland liegen.

Bleibt das wirtschaftliche Interesse in Deutschland, ist eine Abwägung vorzunehmen. Bei der Abwägung zwischen persönlichen und wirtschaftlichen Interessen gibt die Rechtsprechung den persönlichen Interessen das größere Gewicht.

Rechtsprechung: Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige mit seiner Familie ins Ausland zieht und die Kinder dort zur Schule gehen. Überwiegen in einem solchen Fall die persönlichen Interessen des Steuerpflichtigen in einem Vertragsstaat die wirtschaftlichen Interessen im anderen Vertragsstaat, liegt der Mittelpunkt der gesamten persönlichen und wirtschaftlichen Interessen im erstgenannten Vertragsstaat (BFH BFH/NV 2008, 226; vgl. auch FG Berlin IStR 2002, 845 (847): DBA Spanien 1966).

Diese Rechtsprechung zeigt deutlich: Die Familiensituation ist bei der Bestimmung der Ansässigkeit von entscheidender Bedeutung. Unternehmer sollten dies bei ihrer Wegzugsplanung unbedingt berücksichtigen.

Wer ist betroffen?

Beibehaltung

Seite 1

vermeiden

logo

Wegzugsbesteuerung / Exit Tax

Prof. Dr. Christian Jahndorf

Prof. Dr. Jahndorf

Wegzugsbesteuerung

© Copyright 2026. Christian Jahndorf. All Rights Reserved.