Wann wird das deutsche Besteuerungsrecht ausgeschlossen?
Das deutsche Besteuerungsrecht wird ausgeschlossen oder beschränkt, wenn eine natürliche Person neben ihrem inländischen Wohnsitz folgende Voraussetzungen erfüllt:
- einen weiteren Wohnsitz in einem ausländischen Staat begründet, mit dem ein DBA besteht,
- für Abkommenszwecke im anderen Vertragsstaat ansässig< ist und
- das DBA für den Fall einer künftigen Veräußerung der Anteile dem ausländischen Staat aufgrund einer mit Art. 13 Abs. 5 OECD-MA 2025 vergleichbaren Regelung das ausschließliche Besteuerungsrecht zuweist.
Diese Voraussetzungen betreffen Doppelwohnsitzfälle mit Lebensmittelpunkt im Ausland. § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AStG 2007 hatte für solche Fälle bis einschließlich 2021 eine ausdrückliche Regelung. Ab 2022 führt in Doppelwohnsitzfällen der Wegzug ins Ausland nur dann zur Besteuerung, wenn dadurch das deutsche Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschränkt wird.
Was ist ein Wegzug?
